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   Generalanwalt beim EuGH, 05.04.1984 - 103/83   

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https://dejure.org/1984,10120
Generalanwalt beim EuGH, 05.04.1984 - 103/83 (https://dejure.org/1984,10120)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.04.1984 - 103/83 (https://dejure.org/1984,10120)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. April 1984 - 103/83 (https://dejure.org/1984,10120)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Union sidérurgique du Nord et de l'Est de la France "Usinor" gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Stahl - Erzeugungsquoten

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 13.07.1962 - 17/61

    Klöckner-Werke AG und Hoesch AG gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.04.1984 - 103/83
    Artikel 2 Absatz 4 könnte jedoch rechtswidrig sein, wenn er zum Inhalt haben sollte, die eigenständige Rechtspersönlichkeit von unterschiedlichen Unternehmen aufzuheben, wie sie in Artikel 80 EGKS-Vertrag und in der Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere in den verbundenen Rechtssachen 42 und 49/59, SNUPAT/Höhe Behörde, Slg. 1961, 109, 164, in den verbundenen Rechtssachen 17 und 20/61, Klöckner und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 653, 687 f., und in der Rechtssache 19/61, Mannesmann/Hohe Behörde, Slg. 1962, 717, 750 f.) definiert wird, oder wenn er die vertraglichen Rechte verschiedener Unternehmen dadurch beeinträchtigen sollte, daß er sie als ein einziges Unternehmen behandelt.
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